H. & H. Schmidt GmbH & Co. KG

"Die Philosophie unseres Familienunternehmens stützt sich im respektvollen Miteinander auf das Engagement sowie die Leistung unseres Teams und bietet unseren Kunden und Lieferanten in zuverlässiger Partnerschaft und auf Basis von Sicherheit, Innovation und Verantwortungsbewusstsein ein Höchstmaß an Dienstleistungsqualität!"
Henning Schmidt
Geschäftsführer

Planenfahrzeuge

Wir haben im konventionellen Bereich Tautliner, Joloda-Auflieger für die Papierlogistik, verbreiterbare Mega-Trailer und Wechselbrückenzüge im Einsatz.

planensattel 3

Offene Fahrzeuge

Im offenen Bereich setzen wir Wechselbrückenzüge, Sattelauflieger und Mega-Trailer ein.

Semi-Tieflader

Für den Spezial-Transport stehen teleskopierbare Mega-Trailer, Semi-Tieflader bis zu 75 to Nutzlast und Tiefbetten zur Verfügung

Umschlag

Umschlag

Der Umschlag/Einlagerung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Moderne Flurförderfahrzeuge, spezialisiertes Personal und Verlade- und Lagerhallen warten auf Ihren Auftrag.

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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –. Für Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Naturkatastrophen, Pandemien (z.B. COVID-19), Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung etc.), durch Dritte verursachte Ausfälle oder
Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs, Cyber-Kriminalität durch Dritte, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse) gilt ergänzend unsere allgemeine Geschäftsbedingung zu Leistungshindernissen/Höhere Gewalt. 
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. 
Bei Großraum- und Schwertransporten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungender Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran und Transport 2008).